Hi,
ich habe mir mal den ökologischen Kriterienkatalog der Stadt München zu Gemüte geführt. Halogenfreiheit ist keineswegs Pflicht, außerdem sind PVC-Fenster ausgenommen. Ich zitiere:
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Tropenhölzer
- PVC-haltige Kunststoffbauteile wie Bodenbeläge, Rollladenpanzer, usw.
Solange keine wirtschaftlich tragbaren Ersatzprodukte auf dem Markt sind, sind
Ausnahmen (z.B. für Elektroinstallationen) möglich.
Zulässig sind PVC-haltige Fenster, sofern sie keine Schwermetalle enthalten.
- (H)FCKW/CKW-haltige Dämmstoffe