Liebe Mitstreiter,
beim Durchgehen sind mir verschiedene Punkte aufgefallen:
in II 2a) S. 5 geht es um die Tiefgarage, die nur zur Abstellung … Auch in II 5d) S. 7 wird als Beispiel die Tiefgarage gewählt. Macht das beides so Sinn, wenn wir keine haben? Oder bezieht sich das auch auf die Stellplätze, die wir „fremd“ einkaufen?
Auch in VIII Bauliche Veränderungen geht es in 6) auf Seite 14 um die Tiefgaragenstellplätze.
In VIII 4a) 4b) 4d) geht es um bauliche Veränderungen an Balkonen Kletterhilfen und Rollläden. Wollen wir das zulassen - z.B. das Anbringen von Rollläden? Kletterhilfen an der Hausfassade? Dagegen vermisse ich die Untersagung des Anbringen von Satelliten-Schüsseln. Ein endloses Thema in unserer WEG …
Die zuletzt besprochene Frage der Einberufung einer Eigentümerversammlung und deren Beschlussfähigkeit ist ja auf Seite 23 unter XV ganz rigoros gelöst. Ist ein Viertel der Eigentümer als Einberufer einer ausserordentlichen Versammlung o.k. für uns? Auch hier taucht wieder die Tiefgarage auf (S.24, XV, 4).
Und nochmal Tiefgarage auf S. 17/19: XII Lasten und Kosten. Macht eine Aufteilung der Kosten der Tiefgarage im "Verhältnis der Stellplätze“ bei uns Sinn?
Mehr hat mich jetzt erstmal nicht angesprungen.
Jürgen Lärmer
Am 07.10.2015 um 12:14 schrieb Hubertus Grobbel hubitronic@gmail.com:
Auf sie mit Gebrüll!!
Sent from my BlackBerry 10 smartphone. From: Notare Barth Brunner <mail@notare-barth-brunner.de mailto:mail@notare-barth-brunner.de> Sent: Mittwoch, 7. Oktober 2015 12:11 To: 'Hubertus Grobbel' Subject: Teilungserklärung
Sehr geehrter Herr Grobbel,
anbei erhalten Sie einen groben Rahmen der Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung zur Durchsicht und als Arbeitsgrundlage.
Die Aufteilungspläne (versehen mit den eingezeichneten Nummern der einzelnen Einheiten) und die Berechnung der 1.000-Miteigentumsanteile bitte ich mir hereinzugeben.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Markus Häfner (Durchwahl -27)
Notare Jochen Barth Florian Brunner Theatinerstrasse 47 80333 München
Telefon 089-291935-20 Telefax 089-291935-40
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Sie erhalten dieses Schreiben wunschgemäß per E-Mail. Wenn wir Sie aufgrund der bekannten Risiken der elektronischen Nachrichtenübermittlung künftig wieder schriftlich kontaktieren sollen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.
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Liebe Autofreie,
mir ist aufgefallen, dass in dem Vertrag zwar einiges über die nicht vorhandene TG steht, aber nichts über das Thema der Autofreiheit. Ich gehe davon aus, dass die Erfahrenen aus Autofrei 1 und 2 zur Aufklärung beitragen können, in welchem der zu schließenden Verträge die Verpflichtung zur Kfz-Abstinenz vereinbart wird bzw. ob dies auch in der Teilungserklärung erscheinen muss. Ihr habt vermutlich auch Muster, die wir diskutieren können.
Nächtliche Grüße sende Euch
Thomas
Von: mitglieder-bounces@lists.autofrei-wohnen-4.de [mailto:mitglieder-bounces@lists.autofrei-wohnen-4.de] Im Auftrag von Hubertus Grobbel Gesendet: Mittwoch, 7. Oktober 2015 12:15 An: Autofrei-Wohnen-4, GBR Mitglieder@lists.autofrei-wohnen-4.de Betreff: [AFW4] Draft Teilungserklärung
Auf sie mit Gebrüll!!
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From: Notare Barth Brunner <mail@notare-barth-brunner.de mailto:mail@notare-barth-brunner.de >
Sent: Mittwoch, 7. Oktober 2015 12:11
To: 'Hubertus Grobbel'
Subject: Teilungserklärung
Sehr geehrter Herr Grobbel,
anbei erhalten Sie einen groben Rahmen der Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung zur Durchsicht und als Arbeitsgrundlage.
Die Aufteilungspläne (versehen mit den eingezeichneten Nummern der einzelnen Einheiten) und die Berechnung der 1.000-Miteigentumsanteile bitte ich mir hereinzugeben.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Markus Häfner (Durchwahl -27)
Notare
Jochen Barth
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Hallo zusammen,
das vorige Vertragswerk ist der vom Notar erwähnte Standardvertrag, der für selbstbewusste WEGs passend sei. Bisher gibt es keinen Anspruch, dass er auch nur ansatzweise auf Autofreiheit passt.
Hier gilt es die Stellplatzregelung sowie die Nachkaufregelung und deren Kosten/Mietregeung gruppenintern abzubilden.
Anbei der Teilungsvertrag von AFW2, den ich rigoros um Unteschriftenblatt, jegliche persönlichen Daten wer wann Geburtstag hat bzw. mit wem verheiratet ist oder wieviel besitzt kastriert habe.
Der Geist der Regelung ist enthalten. Die Privatheit bin ich meinen Nachbarn schuldig. Was fehlt läßt sich an den Seitenzahlen erkennen, Original liegt bei Hans und mir vor, falls was wichtiges fehlt.
Also auf gehts!
Servus Hubi
Am 07.10.2015 um 23:17 schrieb Thomas Ballweg:
Liebe Autofreie,
mir ist aufgefallen, dass in dem Vertrag zwar einiges über die nicht vorhandene TG steht, aber nichts über das Thema der Autofreiheit. Ich gehe davon aus, dass die Erfahrenen aus Autofrei 1 und 2 zur Aufklärung beitragen können, in welchem der zu schließenden Verträge die Verpflichtung zur Kfz-Abstinenz vereinbart wird bzw. ob dies auch in der Teilungserklärung erscheinen muss. Ihr habt vermutlich auch Muster, die wir diskutieren können.
Nächtliche Grüße sende Euch
Thomas
*Von:*mitglieder-bounces@lists.autofrei-wohnen-4.de [mailto:mitglieder-bounces@lists.autofrei-wohnen-4.de] *Im Auftrag von *Hubertus Grobbel *Gesendet:* Mittwoch, 7. Oktober 2015 12:15 *An:* Autofrei-Wohnen-4, GBR Mitglieder@lists.autofrei-wohnen-4.de *Betreff:* [AFW4] Draft Teilungserklärung
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*Sent: *Mittwoch, 7. Oktober 2015 12:11
*To: *'Hubertus Grobbel'
*Subject: *Teilungserklärung
Sehr geehrter Herr Grobbel,
anbei erhalten Sie einen groben Rahmen der Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung zur Durchsicht und als Arbeitsgrundlage.
Die Aufteilungspläne (versehen mit den eingezeichneten Nummern der einzelnen Einheiten) und die Berechnung der 1.000-Miteigentumsanteile bitte ich mir hereinzugeben.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Markus Häfner (Durchwahl -27)
Notare
Jochen Barth
Florian Brunner
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